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Abstrich zur Krebsvorsorge

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Zur gynäkologischen Krebsvorsorge ist es nötig, einen Zellabstrich des Muttermundes und des Gebärmutterkanals (HPV) zu entnehmen. Das Zellmaterial wird mit einer kleinen Bürste genommen und auf ein Glasplättchen aufgetragen. Im Labor wird es dann mikroskopisch untersucht.

Mögliche Veränderungen der Zellen werden in 5 Gruppen unterteilt:

  • PAP I und PAP II: normaler Befund
  • PAP III: erste Auffälligkeiten, Abstrichkontrolle im 3-monatigen Abstand nötig
  • PAP IV und PAP V: verdächtiger Befund, ein Teil des Gebärmutterhalses (Routineeingriff) muss entfernt werden.

HPV-Impfung

Ein Großteil der Menschen infiziert sich im Lauf seines Lebens mit Humanen Papillomaviren (HPV). Die Übertragung entsteht zumeist bei sexuellen Kontakten, kann aber auch durch Hautkontakte erfolgen. In den meisten Fällen verschwindet HPV wieder von selbst. Bei manchen Frauen führt es jedoch zu Zellveränderungen und zu Krebvorstufen. Derartige Veränderungen können durch den jährlich durchgeführten Krebsabstrich entdeckt werden. HPV kann auch unangenehme Nebenerscheinungen wie Genitalwarzen mit sich bringen. Im schlimmsten Fall können diese Viren Gebärmutterhalskrebserkrankungen auslösen.

Die HPV-Impfung ist ein vorbeugender Schutz, bereits bestehende Infektionen können damit nicht behandelt werden. Idealerweise sollte man mit der Impfung vor Beginn der sexuellen Aktivität einsetzen. Kinder und Jugendliche von 9 bis 15 Jahren sowie erwachsene Frauen von 16 bis 26 Jahren können geimpft werden.

Nicht alle Krankenkassen kommen für diese Präventivmaßnahme auf. Teilweise ist die Impfung ganz oder ein Selbstbehalt zu bezahlen.

Bei Bedarf können wir Ihnen den Impfstoff verschreiben. Dieser wird dann in drei Teilinjektionen jeweils in den Oberarm geimpft. Die zweite Teilimpfung erfolgt nach zwei Monaten, die dritte weitere vier Monate später. Laut aktuellen Studien hält der Schutz zumindest fünf Jahre an, wobei davon ausgegangen wird, dass er bei Frauen ein Leben lang andauern könnte.

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